AGB der Hensel Marketing | Text 

Inh. Sabine Hensel

Hensel Marketing | Text

Von-Reifenberg-Straße 24

56235 Ransbach-Baumbach

sabine@henselmarketing.de

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma Hensel Marketing | Text, Von-Reifenberg-Straße 24, 56235 Ransbach-Baumbach, (im Folgenden: Hensel Marketing genannt), und den Bestellern/Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Hensel Marketing nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit den Bestellern getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Hensel Marketing und dem Besteller unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Montabaur.

(3) Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG

(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (bzw. per E-Mail) des Auftrags eines Kunden durch Hensel Marketing zustande. Der Eingang und die Annahme des Auftrags werden dem Kunden per E-Mail bestätigt. Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Kunde die Anerkennung der AGB.

(2) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Texten, Konzepten o.ä. an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. 

(3) Werden bei Hensel Marketing gebuchte Termine (Video-Call oder Vor-Ort-Termine) vom Kunden ohne zuvorige Absage (3 Werktage zuvor) nicht wahrgenommen, ist Hensel Marketing berechtigt, den Termin in Rechnung zu stellen.

(4) Hensel Marketing ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen Hensel Marketing.

(5) Hensel Marketing behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete verspätete Anlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als vier Wochen andauert und diese nicht von Hensel Marketing zu vertreten ist.

(6) Mit dem Erhalt der Leistungen von Hensel Marketing per E-Mail, soweit nichts Anderes vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die bestellten Leistungen sofort auf Richtigkeit zu prüfen. Wird nicht innerhalb von drei Tagen eine Nachbesserung gefordert, gelten die Leistungen als erbracht. 

(7) Ist Hensel Marketing mit der Anfertigung von Texten beauftragt, wird das Thema sorgfältig recherchiert und der Text in der Regel manuell nach bestem Wissen und Gewissen gefertigt. Die Verwendung von KI ist bei allgemeinen Themen nicht ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde besteht darauf, dass ein Text ohne Zuhilfenahme von KI erstellt wird. Dem Kunden obliegt die Prüfung inhaltlicher Bestandteile, insbesondere, wenn es um Rechtliches, DIN- oder ISO-Normen o.ä. geht. Eine Reklamation von Stil, Erzählweise, subjektiven Ansichten ist nicht möglich. Spezielle Präferenzen/Wünsche müssen vom Kunden spätestens bei der Beauftragung angegeben werden und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden.

(8) Ändert der Besteller Aufträge, Arbeiten, Planungen o.ä. , bricht er diesen ab (oder den Kontakt) und ändert einseitig die Voraussetzungen für die Leistungserstellung, ist Hensel Marketing berechtigt, die Rechnung über den Gesamtpreis zu erstellen. Ist kein Gesamtpreis vereinbart, ist der Kündigungszeitraum (2 Wochen) mit der zu erwartenden Vergütung zu veranschlagen. Hensel Marketing sind zudem dadurch anfallenden Kosten zu ersetzen. Hensel Marketing ist von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.

§ 4 NUTZUNGSRECHTE

(1) Der Besteller erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von Hensel Marketing im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Falls nicht anders vereinbart, ist es Hensel Marketing gestattet, Kunden namentlich zu nennen und Projekte und/oder erstellte Texte als Referenzen anzugeben.

Vgl. Datenschutzerklärung

§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Bei der Bestellung von Dienstleistungen gelten die schriftlich vereinbarten Preise zzgl. ges. MwSt. Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen usw. übernimmt Hensel Marketing nicht. Zollerhöhungen etc. nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Bestellers. 

(2) Rechnungen werden per E-Mail zugestellt und sind innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum auf das Konto Volksbank RheinAhrEifel eG | DE71 5776 1591 1728 7917 00 | BIC: GENODED1BNA ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es wurden andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart. 

(3) Zahlungsverzug: Ist der Rechnungsbetrag 8 Tage nach Rechnungszugang nicht auf dem Konto eingetroffen, tritt ohne weitere Schreiben der Verzug ein.  Ab dem 9. Tag nach Rechnungsdatum werden Verzugszinsen fällig. Die Verzugszinsen über dem Basiszinssatz betragen seit dem 01.01.2024: 12,62% . Der Basiszinssatz beträgt zum 1.1.2024 3,36 %. Es gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.

(4) Lt. § 288 Abs. 5 S. 1 BGB wird ab dem 01.09.2023 bei Verzug - unabhängig von der Höhe der ausstehenden Zahlungen - eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € erhoben. 

(5) Sollte durch die verspätete Zahlung ein Schaden entstanden sein, wird dieser geltend gemacht, unabhängig von  etwaigen Zahlungen von Verzugszinsen und/oder Pauschale.

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die gelieferten Leistungen bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Hensel Marketing, im Falle, dass der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Hensel Marketing im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

(2) Bei Zahlungsverzug des Bestellers, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch Hensel Marketing, oder bei Vermögensverfall des Bestellers kann Hensel Marketing vom Vertrag zurücktreten und ist dazu berechtigt, ohne Frist, die gesamte Zahlung fällig zu stellen, unabhängig zuvor vereinbarter Zahlungsfristen.

§ 7 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 MÄNGELHAFTUNG

(1) Die von Hensel Marketing auf der Internetseite und im Angebot gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar und sind unverbindlich. Erst durch die Abgabe der Auftragsbestätigung gelten Preise und andere Angaben als verbindlich.

(2) Besondere sprachliche oder technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von Hensel Marketing schriftlich bestätigt werden. Unabhängig davon, ob und in welcher Form ein Briefing erfolgt war, ist der Besteller grundsätzlich zur Abnahme der vertragsgemäßen Leistungen verpflichtet.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen von Hensel Marketing durch eine andere Agentur oder Freelancer bearbeiten zu lassen und Hensel Marketing dabei entstehende Kosten in Rechnung zu stellen. Der Besteller gibt Hensel Marketing Gelegenheit zur Überprüfung, vgl. § 3, Abs. (6). Qualitätsmängel sind ausreichend spezifiziert sofort zu melden. Hensel Marketing prüft eine etwaige Reklamation sorgfältig und leistet kostenlos einmalig Nachbesserung oder Ersatz in einem angemessenen Zeitrahmen. Weitere Korrekturen werden nur gegen Bezahlung ausgeführt. Später gemeldete Wünsche und Nachbesserungsforderungen sind gesondert zu vergüten. 

(4) In allen Fällen ist Hensel Marketing sofort schriftlich zu benachrichtigen. 

(5) Alle Rückvergütungen für etwa bezahlte Zölle stehen Hensel Marketing zu und der Besteller ist damit einverstanden, Hensel Marketing die Unterlagen, die zur Erlangung solcher Rückerstattungen nötig sind, zur Verfügung zu stellen und ihm behilflich zu sein.

§ 9 HAFTUNG

(1) Hensel Marketing haftet nicht für eine leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, sofern die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet ist, wie vereinzelte Rechtschreibfehler in Texten.

(2) Hensel Marketing haftet nicht für Projekte und Maßnahmen in der Bewerbung von Dienstleistungen und Produkten des Kunden, sollten diese nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, es sei denn, dies wurde per Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt.

(3) Ist die Haftung von Hensel Marketing ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Besteller. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist Hensel Marketing verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Besteller stellt Hensel Marketing von Ansprüchen Dritter frei, wenn Hensel Marketing nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gehandelt hat.

(5) Erachtet Hensel Marketing für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Besteller nach Abstimmung die Kosten.

(6) In keinem Fall haftet Hensel Marketing wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Bestellers. Hensel Marketing haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

(7) Berufs-, und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei HISCOX SA, München.

§ 10 WIDERRUFSRECHT

(1) Es gilt der Grundsatz: „Wer unternehmerisch handelt, muss geschlossene Verträge einhalten.“. Dies gilt für alle natürlichen und juristischen Personen, die laut § 14 BGB als Unternehmer gelten. Ein Widerrufsrecht ist somit ausgeschlossen. Vgl. dazu: (Urteil vom 30. September 2009, Az.: VIII ZR 7/09).

§ 11 DATENSCHUTZ

(1) Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen, persönlichen und unternehmerischen Daten von Hensel Marketing auf Datenträgern gespeichert werden. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Auftragserfüllung ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Hensel Marketing selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Bestellers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung von Hensel Marketing.

§12 SALVATORISCHE KLAUSEL

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 

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